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Grundlage

Die haushaltsnahe Dienstleistung ist ein Begriff aus dem Einkommenssteuerrecht (§35a EstG). Hierbei werden legale Arbeiten in oder an den eigenen vier Wänden mit einem Steuerbonus vom Staat gefördert. Durch diese steuerliche Förderung will der Gesetzgeber illegale Beschäftigungen in deutschen Privathaushalten eindämmen und steuerehrliche Arbeitsverhältnisse unterstützen. Privatpersonen haben so die Möglichkeit schnell einige hundert Euro pro Jahr an Steuern einsparen, indem Sie die Personalkosten in ihrer Einkommensteuererklärung angeben .

Welche Arbeiten werden gefördert

Wer Putzfrau, Handwerker oder „Meinen Sacher“ in seinem Privathaushalt beschäftigt, darf 20% der gezahlten Personalkosten von seiner Einkommensteuer abziehen.

Dies können zum Beispiel Garten- oder Hausmeisterarbeiten, wie Rasenmähen oder Heckenschneiden oder auch eine helfende Hand die Tätigkeiten des täglichen Lebens übernimmt sein. Des Weiteren gehören natürlich auch die Handwerkerleistungen, wie zum Beispiel das Reparieren ihres WC´s oder allgemeine Renovierungen und Erhaltungsarbeiten dazu. Auch die jährliche Rechnung des Schornsteinfegers fällt unter diese Regelung.

Die Höhe der Förderung

Die möglichen Abzüge der haushaltsnahen Dienstleistungen bzw. Handwerkerleistungen liegen bei  20% der Personalkosten, die auf Antrag von den Lohnkosten abgezogen werden können. Dies ist jedoch nur möglich, wenn die Bezahlung unbar z.B. per Überweisung getätigt wurde. Zudem ist das Datum der Überweisung für an Anrechnung wichtig. Sollten Sie eine Rechnung aus Dezember 2018 erst im Januar 2019 begleichen, so ist der Steuervorteil erst in 2019 wirksam.

Für die haushaltsnahen Dienstleistungen sind maximal 4.000,00 Euro pro Jahr, bei den Handwerkerleistungen 1.200 Euro p.a., abziehbar und wirken sich steuermindernt auf Ihre Einkommensteuer aus.

Ein Beispiel

Sie buchen „Ihren Sacher“, welcher Ihnen in Wohnzimmer die alte Tapete entfernt, neue Tapete anbringt und diese weiß streicht.

Dafür erhalten Sie eine Rechnung über 1.000 Euro zuzüglich 19% Umsatzsteuer (190 Euro). Der Anteil der Arbeitsleistung liegt bei 70%.

Arbeitsleistung 700,00 Euro
zuzüglich 19% Umsatzsteuer 133,00 Euro
Summe 833,00 Euro
davon 20% Steuerermäßigung 166,60 Euro

Sie buchen „Ihren Sacher“, welcher Ihnen über das Jahr hinweg regelmäßig den Rasen mäht, die Hecke schneidet, die Einfahrt fegt und den Hausflur wischt.

Dafür erhalten Sie eine Rechnung über 2.300 Euro zuzüglich 19% Umsatzsteuer (437,00 Euro). Der Anteil der Arbeitsleistung liegt bei 95%.

Arbeitsleistung 2.185,00 Euro
zuzüglich 19% Umsatzsteuer 415,15 Euro
Summe 2.600,15 Euro
davon 20% Steuerermäßigung 520,03 Euro

Fazit

Nutzen auch Sie die Vorteile der haushaltsnahen Dienstleistung bzw. Handwerkerleistung. Sparen Sie sich Ihre wertvolle Zeit und lassen Sie uns Ihre Arbeit machen.

Zu empfehlen ist folgendes Video über die haushaltsnahen Dienstleistungen.

Ihr Ansprechpartner 

  • Stefan Sacher Geschäftsführer

  • Stadtweg 20 Mühlhausen OT Seebach

  • 0172 65 90 400

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