Gehwege fegen

Gehwege fegen

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Wir fegen Ihre Wege. Sie buchen hier ein Zeitkontingent. Legen Sie selbst fest, wie lange wir für Sie Arbeiten. Pro Stunde können wir für Sie ca. 65 qm Wege fegen.

Kategorie:

Beschreibung

Unsere Leistung für Sie

  • Wege und Gosse fegen
  • Unrat auflesen und entsorgen

Im Herbst kann ein Gehweg durch nasses Laub unversehens zur Rutschbahn werden. Klar, dass so eine Gefahrenquelle entfernt werden muss. Dafür bietet Mein-Sacher gern Unterstützung an.

Dies muss man bei der Reinigung beachten:

  • Gehwege müssen in voller Breite gereinigt werden
  • Kehricht, sonstiger Unrat und Laub sind nach der Reinigung unverzüglich zu entfernen
  • Unkraut auf Gehwegflächen muss entfernt werden

Laub, Kehricht und sonstiger Unrat darf nicht auf die Fahrbahn oder in die Gosse gekehrt werden.

An sich hat die Gemeinde die sogenannte Verkehrssicherungspflicht zu tragen. Sie müssen also dafür Sorge tragen, dass die Straßen und Gehwege gefahrlos durch die Bürger genutzt werden können. Doch während der Stadt sich um die Straßen meist selbst kümmert, wird die Verantwortung für Reinigung der Gehwege in der Regel auf die Grundstückseigentümer delegiert. Und die Eigentümer geben diese Pflicht an ihre Mieter weiter.

Als Mieter müssen Sie die Pflichten zur Räumung und zum Fegen bzw. die Kosten hierfür nur dann übernehmen, wenn diese im Mietvertrag auf Sie abgewälzt wurden. Sollte es in dem Vertrag keine Regelung geben, so kann der Vermieter dies nicht später nachholen, sondern muss sich selbst darum kümmern und dafür aufkommen.

Wann muss das Laub weggefegt werden?

Die Uhrzeiten für die Räumpflicht richten sich grundsätzlich nach den Zeiten für den Winterdienst, also in der Regel werktags zwischen 7 und 20 Uhr, am Wochenende ab 9 Uhr. Allerdings dürfen Passanten laut einem Urteil des LG Frankfurt morgens gegen 7.00 Uhr noch nicht damit rechnen, dass der Bürgersteig von Laub befreit ist (Az.: 2/23 O368/93).

Zur Intensität der Räumpflicht gibt es unterschiedliche Rechtsprechungen. Einige Gerichte sehen eine umfangreiche Pflicht zur Beseitigung (z. B. Landgericht Hamburg, Az.: 309 S 234/97), andere dagegen sehen keine Veranlassung dazu, dass sofort jedes Blatt weggefegt werden muss (z. B. Landgericht Coburg, Az.: 14 O 742/07). Fest steht jedoch, dass mit wachsender Laubmenge auch die Pflicht zur Beseitigung steigt.

Es lohnt ein Blick auf die Homepage der Gemeinde oder ein kurzer Anruf, um sich über die aktuell gültige Satzung zu informieren. Dort sind meist die Zeiten, die Intensität und sonstige Details geregelt, also auch z. B. ob nicht nur der Gehweg, sondern auch die Fahrbahn mitgereinigt werden muss.

Sollte Ihnen dafür die Zeit fehlen rufen Sie uns an. Gern erledigt ein Mitarbeiter von Sacher Immobilien diese Aufgaben für Sie.

Was passiert im Urlaub?

Wer in Urlaub fährt, muss sich darum kümmern, dass während der Abwesenheit die Aufgaben durch einen zuverlässigen Vertreter übernommen werden.

Wohin mit dem Laub?

Bei der Entsorgung ist darauf zu achten, dass das Laub nicht einfach in den Rinnstein oder den Gulli gekehrt werden darf. Wer nicht gerade selbst kompostiert, darf aber in vielen Gemeinden das Laub entweder in der Biotonne oder während bestimmter Perioden kostenfrei bei einer Deponie entsorgen. Mancherorts stellen die Gemeinden temporär auch spezielle Behälter auf.

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