Wann ist die beste Zeit zum Rückschnitt?

Während man die Pflanzen im Herbst winterfest macht, beginnen im Frühjahr die Vorbereitungen für Wachstumsphase. Das Zurückschneiden von Hecken und Gehölzen gehört zu den Vorbereitungen. Eine Schonzeit wird Pflanzen vom 1. März bis 30. September eingeräumt, um heimische Tiere zu schützen, ihnen Unterschlupf zu bieten. Allerdings schneidet man manche Bäume, wie beispielsweise die Hainbuche, Ende Juni und erneut im September. Ausnahme ist ein Form- und Pflegeschnitt. Dieser kann ganzjährig durchgeführt werden, dennoch dürfen keine Vögel davon betroffen sein.

Da Bäume nach ihrer Blütezeit einen Rückschnitt besser verkraften, sollte dies direkt danach erfolgen, damit die Blüten im nächsten Jahr besser austreiben können.

Die Witterung bestimmt den Schnitt. Bei zu heißen Temperaturen ist es nicht empfehlenswert, mit dem Rückschnitt anzufangen, denn der Schnitt entfernt die äußere Laubschicht, sodass die Pflanzen sich nicht mehr vor der Sonneneinstrahlung schützen können und verbrennen.

Vor den Wintermonaten sollte man eine Immergrüne Pflanze nicht zu stark zurückschneiden, da die Äste dem Baum einen gewissen Winterschutz bieten. Fruchttragende Sträucher sollten zudem möglichst lange nicht im Winter geschnitten werden, da sie eine essenzielle Nahrungsquelle für Tiere bieten.

Wie oft sollte ich Pflanzen zurückschneiden

Die Häufigkeit des Rückschnitts hängt von der Pflanzensorte ab. Gleichfalls entscheidend ist, ob z. B. Hecken in Form geschnitten oder freiwachsend in Ihrem Garten gezogen werden. Freiwachsende Hecken sind deutlich pflegeleichter als Formhecken. Koniferen beispielsweise werden mindestens einmal Ende des Frühjahrs und einmal Ende des Sommers – eher aber zwei bis vier Mal pro Jahr – geschnitten. Im Gegensatz dazu wachsen Eibenhecken langsamer, weswegen sie seltener zurückgeschnitten werden müssen.

Immergrüne Pflanzen, wie beispielsweise Koniferen, sollte man nicht zu stark ins alte Holz schneiden, da sich die Konifere sonst nicht wieder erholen kann und Löcher in der Hecke entstehen können. Koniferen sollten deswegen häufiger als andere Heckenpflanzen geschnitten werden. Der Rückschnitt führt zu einer dichteren und schmaleren Hecke, wie man sie in Barockgärten häufig vorfindet.

Was muss ich beim Zurückschneiden von Pflanzen beachten?

Arten des Zurückschneidens

Auf den Stock setzen

Man spricht von „auf den Stock setzen“, wenn man eine Pflanze etwa 20 cm über den Boden absägt. Zu beachten gilt allerdings, dass man einen Baum bzw. Gehölz nicht mehr als ein Drittel zurückschneidet, da man sonst die Bewohner heimatlos macht. Pflanzen setzt man meist zwischen Oktober bis Ende Februar auf den Stock zurück.

Selektives Schneiden

Das selektive Schneiden entfernt sowohl ältere als auch zu dich stehende Triebe, die die Pflanze dazu bewegen, nicht allein oben weiter zu wachsen. Es verjüngt die Pflanze, steuert die Wuchsform und erzwingt einen Neuaufbau, sodass sich die Blattgesundheit verbessern kann. Mit einem selektiven Rückschnitt regen Sie auch die Bildung neuer Blüten an.

Wenn man z. B. Rosen nicht regelmäßig schneidet, fangen sie an zu vergreisen und Sie haben keine Freude mehr daran. Mit einem Rückschnitt wächst die Rose ebenfalls an der Basis weiter. Falls der Rückschnitt einmal vergessen wurde, hilft ein Kahlschnitt, dass die Rose wieder ansehnlich wird.

Ein professioneller Ertragsschnitt fördert die Fruchtbildung und stärkt die Äste. Er beeinflusst das Wachstum und damit auch den Geschmack des Obstes. Darüber hinaus verhindert ein fachkundiger Schnitt den Pilzbefall und beugt Baumkrankheiten vor.

Bei langsam wachsenden Pflanzenarten sollte ein selektiver Schnitt durchgeführt werden, bei dem die Seitentriebe stehen bleiben und maximal ein Drittel der älteren und dicken Äste zurückgeschnitten wird.

Form- und Pflegeschnitt

Lediglich der frische Zuwachs der letzten Saison wird zur Formgebung und Pflege geschnitten. Nach einem Sturm mit abgebrochenen Ästen ist ein Entlastungsschnitt unabhängig von der Jahreszeit unerlässlich.

Rechtliche Aspekte

Laut § 39 Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) ist es verboten Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September abzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder zu beseitigen. Jedoch erlaubt sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses oder zur Gesunderhaltung der Bäume.

Ein Rückschnitt ist ebenfalls untersagt, wenn sich Vögel den Baum als Nistplatz ausgesucht haben (vgl. § 39 Abs. 1 BNatSchG). Bevor Sie anfangen mit Sägen sollte Sie allerdings mit Ihrer Kommune abklären, ob es Satzungen gibt, die eine Genehmigung erfordern.

Was für ein Gerät sollte ich zum Zurückschneiden verwenden?

Handscheren bieten sich an, um Blumenstängel zuzuschneiden, eignen sich aber auch für das Kürzen von Zweigen an Bäumen. Verschiedene Scherentypen – Amboss und Bypass – unterstützen Sie bei verschiedenen Arbeiten im Garten. Wie der Name Amboss-Schere bereits schon aussagt, bewegen sich die Klingen, die auf beiden Seiten scharf geschliffen sind, aufeinander zu. Geeignet sind Amboss-Scheren für robuste, harte und trockene Triebe. Hingegen bei Bypass-Scheren gleiten die Klingen aneinander vorbei und eignen sich daher eher für saubere Schnitte bei dünnen und frischen Zweigen.

Für Hecken empfiehlt sich eher eine Heckenschere. Die Auswahl ist groß zwischen benzin-, elektro- und akkubetriebenen Scheren als auch Hand-Heckenscheren und hängt von der Länge und Größe der Hecke ab. Bei einer kräftigen, langen Hecke bietet sich eine Elektro-, bzw. Benzin-Heckenschere eher als eine Akkuschere an.

Mit einer Säge sparen Sie Kraft und Zeit, denn auch stärkere Schnitte an Obstbäumen sind mit einer Motorsäge zu bewältigen. Elektro- und Benzin-Kettensägen bieten Vorteile bei größeren Schnittarbeiten, da sie schnell und kraftvoll agieren. Größter Nachteil besteht darin, dass sie pflegeaufwändiger sind, da man neben Strom und Benzin ebenfalls auf ausreichenden Schmierstoff und eine scharfe Sägekette achten muss.

Ihr Ansprechpartner 

  • Stefan Sacher Geschäftsführer

  • Stadtweg 20 Mühlhausen OT Seebach

  • 0172 65 90 400

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