Die Herbstblätter sind gefallen, die Wälder werden karger und das Wetter draußen rauer. Der Winter steht vor der Tür. Während die einen sich über viel Schnee freuen, kann es für andere auch eine große Gefahr darstellen.

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Was zählt zum Winterdienst?

Wenn man das Wort „Winterdienst“ hört, denkt man nur an etwas Salzstreuen und Schnee entfernen. Doch es steckt mehr dahinter als man denkt. Zunächst muss sichergestellt werden, ob ein Gehweg überhaupt begehbar ist oder die mit Schnee verkleidete Eisschicht eine Gefahr für Besucher, Postboten oder einfach Passanten darstellt. Der von Schnee befreiter Bürgersteig sollte empfohlenermaßen eine 1-1,5m Breite erreichen. Das gibt es leider keine Vorschrift, es müssen lediglich zwei Leute aneinander vorbeigehen können. Auch beim Streuen, Enteisen oder Schützen müssen Sie einiges beachten.

Wer ist für den Winterdienst zuständig?

Allgemein sind Eigentümer oder Vermieter (je nach Mietvertrag) dazu verpflichtet, Schnee, Eis, oder Ähnliches auf ihrem Privatgrundstück zu beseitigen. Also müssen Sie die wichtigsten Wege vom Schnee befreien und mit Streusalz,-sand oder Feinsplitt bestreuen. Dies besagt die Räum- und Streupflicht, denn dadurch sollen Unfälle auf dem Glatteis vermieden werden.

Wohin mit dem Schnee?

Damit Fußgänger uneingeschränkt Wege benutzen können, dürfen Sie den angehäuften Schnee nicht mitten auf dem Weg lassen. Am besten sammelt man den Schnee auf einem festen Untergrund, dementsprechend nicht auf dem Rasen oder in den Teich, sondern auf gepflasterten Wegen aus Stein oder ähnlichem sonst bekommt der Rasen zu wenig Sauerstoff und das schädigt ihn auf Langzeit. Was auf keinen Fall sein darf, ist den Schnee zu dem Nachbarn oder auf die Straße zu schieben. Dies kann auch zu weiteren Unfällen auf Gehwegen und Straßen kommen.

Bis wann muss geräumt sein?

Meistens müssen die Gehwege von Mo-Fr zwischen 7-20Uhr und am Wochenende von 9-20 Uhr frei sein. Wenn Glatteis am nächsten Morgen ansteht, dürfen Sie nicht bis zum nächsten Morgen warten, sondern müssen mit Streuprodukten vorbeugen.

Was benötige ich?

Alles, was Sie dafür brauchen, kann in jedem Baumarkt besorgt werden. Grundsätzlich brauchen Sie nur drei Sachen: einen Besen, Streugut und einen Schneeschieber oder eine Schneeschaufel. Achten Sie darauf, dass Sie am besten kein Salz benutzen. Im nächsten Abschnitt wird dies erklärt. Natürlich gibt es weitere einfachere Alternativen, wie z.B.: einen Schneefräser. Da muss man aber tiefer in die Tasche greifen. Mit einem Schneeschieber sind Sie aber kostengünstig und umweltfreundlich zugleich.

Was darf ich streuen?

Eigentlich gibt es keine Vorschriften über das Streuen. Jedoch wird in den meisten Kommunen verboten, Straßen mit Salz zu betreuen, da es das Grundwasser belastet, schädlich für Pflanzen ist, unsere Schuhe und sogar den Beton angreift. Greifen Sie besser zu Alternativen, wie Feinsplitt, Sand, Asche, Sägespäne oder Lavagranulat. Es gibt genug Alternativmöglichkeiten zu Salz.

Ihr Ansprechpartner 

  • Stefan Sacher Geschäftsführer

  • Stadtweg 20 Mühlhausen OT Seebach

  • 0172 65 90 400

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