Die Herbstblätter sind gefallen, die Wälder werden karger und das Wetter draußen rauer. Der Winter steht vor der Tür. Während die einen sich über viel Schnee freuen, kann es für andere auch eine große Gefahr darstellen.

Was zählt alles zum Winterdienst?

Wenn man an das Thema denkt, verbinden viele damit zunächst nur Salzstreuen und Schnee schippen. Tatsächlich steckt jedoch deutlich mehr dahinter. Zunächst muss geprüft werden, ob ein Gehweg noch sicher begehbar ist oder ob sich unter der Schneedecke bereits eine gefährliche Eisschicht gebildet hat. Für Besucher, Postboten, Lieferdienste oder Passanten kann Glätte schnell zur Unfallgefahr werden.

Geräumte Gehwege sollten idealerweise eine Breite von etwa 1 bis 1,5 Metern haben. Zwar gibt es keine bundesweit einheitliche Vorgabe, jedoch gilt die Faustregel: Zwei Personen müssen problemlos aneinander vorbeigehen können. Neben dem Schneeräumen gehören auch das Streuen, Enteisen sowie vorbeugende Maßnahmen gegen Glätte zu den Aufgaben.

Wer ist zuständig?

Grundsätzlich sind Eigentümer oder – je nach Mietvertrag – Vermieter für das Räumen und Streuen auf ihrem Grundstück verantwortlich. Diese Verpflichtung ergibt sich aus der sogenannten Räum- und Streupflicht. Ziel ist es, Unfälle durch Schnee und Glatteis zu vermeiden.

Dazu gehört, dass wichtige Wege auf dem Privatgrundstück – etwa Zugänge zum Haus, zur Garage oder zu Mülltonnen – regelmäßig von Schnee befreit und bei Bedarf abgestreut werden. Wird dieser Pflicht nicht nachgekommen und es passiert ein Unfall, können Haftungsansprüche entstehen. Dieser Beitrag von immowelt nimmt die Streupflicht genauer unter die Lupe und nennt die wichtigsten Fakten.

Wohin mit dem Schnee?

Der geräumte Schnee darf keinesfalls mitten auf dem Gehweg liegen bleiben, da dieser weiterhin sicher nutzbar sein muss.

Am besten lagert man die Schneemassen auf festen, gepflasterten Flächen. Ungeeignet sind Rasenflächen oder Teiche. Schnee auf dem Rasen kann langfristig Schäden verursachen, da der Boden unter der dichten Schneeschicht zu wenig Sauerstoff erhält. Ebenfalls unzulässig ist es, den Schnee auf die Straße oder auf das Grundstück des Nachbarn zu schieben. Dadurch können neue Gefahrenstellen entstehen – sowohl für Autofahrer als auch für Fußgänger.

Bis wann muss der Winterdienst erledigt sein?

Auch die zeitliche Komponente spielt beim Winterdienst eine wichtige Rolle. In den meisten Kommunen gilt:

  • Montag bis Freitag: 7:00 – 20:00 Uhr

  • Wochenenden und Feiertage: 9:00 – 20:00 Uhr

Der Winterdienst muss sicherstellen, dass Gehwege innerhalb dieser Zeiten frei und sicher begehbar sind. Bei angekündigtem Glatteis am frühen Morgen sollte präventiv gestreut werden. Es reicht nicht aus, erst nach dem ersten Sturz tätig zu werden. Vorbeugender Winterdienst ist hier besonders wichtig.

Alles, was Sie dafür brauchen, kann in jedem Baumarkt besorgt werden. Grundsätzlich brauchen Sie nur drei Sachen: einen Besen, Streugut und einen Schneeschieber oder eine Schneeschaufel. Achten Sie darauf, dass Sie am besten kein Salz benutzen. Im nächsten Abschnitt wird dies erklärt. Natürlich gibt es weitere einfachere Alternativen, wie z.B.: einen Schneefräser. Da muss man aber tiefer in die Tasche greifen. Mit einem Schneeschieber sind Sie aber kostengünstig und umweltfreundlich zugleich.

Was benötigt man für den Winterdienst?

Für einen effektiven Winterdienst braucht es kein kompliziertes Equipment. In der Grundausstattung genügen:

  • ein stabiler Schneeschieber oder eine Schneeschaufel

  • ein Besen

  • geeignetes Streugut

Diese Materialien sind in jedem Baumarkt erhältlich. Wer größere Flächen zu betreuen hat, kann zusätzlich über einen Schneefräser nachdenken. Dieser erleichtert den Winterdienst erheblich, ist jedoch mit höheren Anschaffungskosten verbunden. Für private Haushalte ist ein Schneeschieber meist die kostengünstige und umweltfreundliche Lösung.

Was darf man im Winterdienst streuen?

Beim Winterdienst stellt sich oft die Frage nach dem richtigen Streumittel. In vielen Kommunen ist der Einsatz von Streusalz auf Gehwegen eingeschränkt oder verboten. Salz belastet das Grundwasser, schädigt Pflanzen, greift Betonflächen an und kann sogar Schuhe beschädigen.

Im umweltbewussten Winterdienst sollten daher bevorzugt folgende Alternativen verwendet werden:

  • Feinsplitt

  • Sand

  • Asche

  • Sägespäne

  • Lavagranulat

Diese Materialien sorgen für ausreichende Rutschhemmung, ohne Umwelt und Bausubstanz unnötig zu belasten. Um mehr über die verschiedenen Streumittel zu erfahren, können Sie in unserem speziell zu diesem Thema angefertigten Beitrag mehr erfahren.

Fazit: Winterdienst ist mehr als Schneeschippen

Der Winterdienst umfasst weit mehr als das bloße Entfernen von Schnee. Er beinhaltet Verantwortung, Sorgfalt und regelmäßige Kontrolle der Wege. Wer seinen Winterdienst gewissenhaft durchführt, sorgt nicht nur für Sicherheit, sondern schützt sich auch vor möglichen Haftungsrisiken.

Ein gut organisierter Winterdienst bedeutet also: rechtzeitig räumen, umweltfreundlich streuen und Gefahren frühzeitig erkennen – damit alle sicher durch die Winterzeit kommen. ❄️

Ihr Ansprechpartner 

Stefan Sacher - Mühlhausen, Gera, Eisenach, Duderstadt, Bad Langensalza, Leinefelde
  • Stefan Sacher Geschäftsführer

  • Stadtweg 20 Mühlhausen OT Seebach

  • 0172 65 90 400

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